TierNotFelle EUROPA e.V.
Sparkasse Ansbach
BIC: BYLADEM1ANS
IBAN: DE43
7655 0000 0008 5616 15
Paypal: kontakt@
tiernotfelle-europa.de
Vereinsregister:
Amtsgericht Ansbach
Registergericht VR 200615
Gemeinnützigkeit
Finanzamt Ansbach
Steuer Nr. 203/108/21048
12. April 2026
Freistellungsbescheid vom 12.11.2025 für 2022 - 2024
Freistellungsbescheid vom 09.02.2023 für 2019 - 2021
Freistellungsbescheid vom 18.10.2019 für 2016 - 2018
Freistellungsbescheid vom 19.07.2016 für 2014 - 2015
Gemeinnützigkeit - Bescheid vom 20.10.2014
Seit dem 01.01.2021 gilt für den
vereinfachten Spendennachweis
eine Grenze von 300 Euro.
Für das vereinfachte Nachweisverfahren
könnt ihr euch das Formular ausdrucken,
das wir wir unten als PDF hinterlegt haben.
Den Text, den das Formular beinhaltet, könnt ihr in der rechten Spalte lesen.
Vereinfachter Spendennachweis
Bei Spenden bis zu 300 Euro dient dieser Beleg in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.
Empfänger: TierNotFelle EUROPA e.V.
Bankverbindung: Sparkasse Ansbach
IBAN: DE43 7655 0000 0008 5616 15
BIC: BYLADEM1ANS
Art der Zuwendung: Geldzuwendung
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Ansbach vom 09.02.2023 -StNr. 203/108/21048- für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 - 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den
§§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Ansbach, StNr. 203/108/21048 mit Bescheid vom 20. Oktober 2014 nach § 60a
AO gesondert festgestellt.
Wir fördern nach unserer Satzung den Tierschutz, die Zuwendung wird ausschließlich zu diesem Zweck eingesetzt.
- Vom Landratsamt Ansbach wurde uns die Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Nr. 5 des Tierschutzgesetzes
zur Einfuhr von Hunden nach Deutschland erteilt.
- Vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach wurde uns eine TRACES-Nummer zugewiesen.
- Vom Landratsamt Ansbach wurde uns die Zulassung als Transportunternehmen
gem. Art. 11 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 erteilt.
Zulassungsnachweis gem. Art. 18 Abs. 2 VO (EG) 1/2005
Den Genehmigungen des Landratsamts Ansbach bzw. des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach
liegen folgende Befähigungsnachweise des Vorstands (E. Brandstetter) zugrunde:
- Sachkundenachweis Hundehaltung nach §11 TierSchG Abs. 1 Nr. 3, Nr. 5, Nr. 8a
- Sachkundeprüfung nach §10 LHundG NRW
- Transportbefähigung Langstrecke
- zugelassenes Transportfahrzeug
_________________________________________________
Aktualisierung im Januar 2026:
Zum 17.03.2026 läuft unsere Zulassung als Transportunternehmen und zugleich die Zulassung für unser Straßentransportmittel ab (das erfolgt automatisch immer nach 5 Jahren). Eine Verlängerung der Zulassungen
ist nicht möglich, vielmehr müssen jedes Mal auf Antrag die Zulassungen neu erteilt werden.
Wir haben uns entschlossen, die Zulassungen zum 17.03.2026 auslaufen zu lassen und keinen neuen Antrag mehr
zu stellen.
Zum einen sind die Gebühren für die Zulassungen nicht unerheblich, und unsere strapazierten Finanzen mit 140€ monatlichen Förderpatenschaften lassen das nicht zu, und zum anderen ist unsere liebe Ulla, die diese Transporte
immer durchgeführt hat, vor einigen Jahren verstorben, und seitdem konnten wir leider keinem Tier mehr die
Ausreise aus Masuren durch einen eigenen Transport ermöglichen.
Es ist schade und tut mir auch sehr leid, aber wenn ein Verein an Mitgliedern so geschrumpft ist, dass man sie an
einer Hand abzählen kann, und die gesamte Vereinsarbeit auf den Schultern eines einzigen Mitglieds lastet, dann lässt
sich leider vieles einfach nicht mehr realisieren.
DANKE für euer Verständnis.